Kirchlicher Jugendplan der Erzdiözese Freiburg

 
Abgabefristen:
  • Spätestens 8 Wochen vor Beginn
    Sondergenehmigungsantrag (formlos) für geschlossene Maßnahmen im Ausland (Ausnahmen beachten)
  • Bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
    Verwendungsnachweis Nr. 12 für alle Maßnahmen mit detailiertem Bericht und Teilnehmerliste