Abgabefristen:
- Spätestens 8 Wochen vor Beginn
Sondergenehmigungsantrag (formlos) für geschlossene Maßnahmen im Ausland (Ausnahmen beachten) - Bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Verwendungsnachweis Nr. 12 für alle Maßnahmen mit detailiertem Bericht und Teilnehmerliste




