Vordrucke für Anträge und Verwendungsnachweise gibt es als Download beim Landesjugendring Baden-Württemberg.
Auf einen ersten Blick - Abgabefristen:
- Bis spätestens 15. Januar
Anträge für Großzelte und Zeltmaterial, Praktische Maßnahmen, Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention, Gesellschaftliche Eingliederung junger Aussiedler und Flüchtlinge, Studienfahrten zur politischen Bildung, Gedenkstättenfahrten - Bis spätestens 15. Februar
Anträge für Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten - Spätestens 8 Wochen vor Beginn der Freizeit
Anträge für Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten - Bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Verwendungsnachweise für alle Maßnahmen außer Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten, Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten, Großzelte und Zeltmaterial
Hier findest du detaillierte Infos sowie die Zuschussquoten zu den Bereichen:
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
- Jugenderholungsmaßnahmen mit Menschen mit Behinderung
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
- Großzelte und Zeltmaterial
- Jugendgruppenleiterlehrgänge
- Jugendpflegerische Seminare
- Praktische Maßnahmen
- Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention
- Gesellschaftliche Eingliederung junger Aussiedler und Flüchtlinge
- Studienfahrt zur politischen Bildung
- Gedenkstättenfahrten




